Ehebruch Scheidungsgrund
Ehen werden geschlossen und oft auch wieder geschieden. Manche Menschen erleben dieses Wechselbad der Gefühle vom Verliebtsein bis hin zum Wunsch nach einer Trennung gleich mehrere Male in ihrem Leben und jedes Mal hatten sie ein sicheres Gefühl, dieses Mal genau das Richtige zu tun.
Aber auch die einmalige Scheidung kommt häufig vor und wird aus verschiedenen Gründen ausgesprochen. Einer der häufigsten Scheidungsgründe ist der Ehebruch. Dieses „Delikt“ kommt in deutschen Ehen oft vor.
Allerdings ist Ehebruch kein entscheidender Scheidungsgrund mehr wie früher. Das Schuldprinzip wurde in Deutschland schon 1977 abgeschafft. Wer damals fremdging und erwischt wurde, der durfte sich nicht wundern, dass er keinen Unterhalt zugesprochen bekam. Allerdings ist es heute so, dass eine Scheidung nach § 1565 BGB üblicherweise erst nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen kann.
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Liegt aber Ehebruch vor, so kann von einem Fall von besonderer Härte gesprochen werden, so dass eine Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres möglich sein könnte, da man den Scheidungsantrag früher stellen könnte.
Letztlich entscheidet aber das Gericht, ob der Ehebruch tatsächlich eine besondere Härte darstellt oder nicht.
Allerdings dürfte es in vielen Fällen so sein, dass das Vertrauen zum Partner dermaßen erschüttert ist, dass ein Weiterleben in dieser Form und ein Fortbestand dieser Ehe nicht mehr möglich sind.
Der Partner, der nicht nur in seinen Gefühlen dermaßen verletzt wurde, hat häufig das Vertrauen zu seinem Partner ganz verloren. Vertrauen ist neben Liebe jedoch einer der Grundsteine für eine gute Ehe.
Ohne Vertrauen kann keine Ehe auf Dauer funktionieren und damit führt der Ehebruch also letzten Endes doch zur Scheidung.
Aus dem Ehebruch können sich jedoch Konsequenzen ergeben, die für das weitere Leben nicht unbedeutend sind. Kommt es nämlich auf Grund dessen doch zu einer Scheidung der Ehe und war z.B. die Frau diejenige, die den Ehebruch begangen hat, könnte ihr im Falle einer Scheidung eventuell der Verlust von Unterhaltsansprüchen drohen. Dieses hängt von den Gesamtumständen ab.
Wird dem Ehebruch inzwischen auch nicht mehr so große Bedeutung wie früher beigemessen, dass sich daraus immer ein sofortiger Scheidungsgrund ableiten lässt, so ergeben sich daraus nicht selten Konsequenzen, die es zu tragen gilt.
Dass eine derartige Verfehlung häufig doch ein Scheidungsgrund ist, ist durchaus vorstellbar, wenn man sich vor Augen hält, was in der verletzten Seele der oder des Betroffenen vorgeht.
In Österreich hat das Eherechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 1999 den Ehebruch als Scheidungsgrund zwar nicht in Gänze abgeschafft, allerdings wurde Ehebruch von einem absoluten Scheidungsgrund zu einem ganz normalen Scheidungsgrund herabgestuft.
Demzufolge kann in Österreich ein Ehebruch immer noch zur Ehescheidung führen. Folge für den Ehebrecher: Es kann zum Verlust von Unterhaltsansprüchen kommen.
In der Türkei kann jeder Ehepartner wegen Ehebruchs des anderen Ehepartners auf Scheidung drängen. Allerdings verjährt dieser Rechtsanspruch binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem von dem Ehebruch Kenntnis genommen wird.
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